Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Das Ordnungsamt Falkenstein informiert:
Es wird darauf hingewiesen, dass für das Abbrennen von offenen Feuern grundsätzlich die Erlaubnis der Stadt Falkenstein erforderlich ist.
Rechtsgrundlage bildet die Polizeiverordnung der Stadt Falkenstein vom 21.02.2013.
Nach wie vor gilt die Verordnung der Sächsischen Staatsregierung über die Entsorgung von pflanzlichen Anfällen vom 25.September 1994. Um dem zunehmenden Verbrennen von Grüngut entgegen zu wirken, wird seit 2014 im Rahmen der Straßensammlung durch den Abfallentsorgungsbetrieb Grüngut ohne zusätzliche Gebühren abgeholt.
Die Entsorgung von in Säcken verpacktem Grüngut erfolgt nicht. Das gleiche gilt für lose bereitgestellte Abfälle.
Entsorgt werden Baum- und Strauchschnitt (gebündelt), Baumstümpfe und Baumstämme.
Nähere Informationen dazu sind im Abfallwegweiser des Vogtlandkreises nachzulesen. Für Fragen stehen das Amt für Abfallwirtschaft Tel. 037421/412278 und Kreisentsorgung GmbH 03745/749200 zur Verfügung.
Für Brauchtumsfeuer/Höhenfeuer am 30. April ist ein Antrag (mit den erforderlichen Angaben, was soll verbrannt werden, Ort, Zeit und Ansprechpartner/Verantwortlicher, sowie Handy-Nummer) bis 16. April dem Ordnungsamt vorzulegen. Die Genehmigung kann mit entsprechenden Auflagen erfolgen.
Die Gebühr beträgt 5,00 Euro.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt der Stadt Falkenstein.
(03745/ 741308 oder 741313)
Quelle: Falkensteiner Anzeiger, 26. März 2015